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Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen seit mindestens einem Jahr und möchten guten Gewissens Urlaub machen? Vielleicht benötigen Sie auch nur regelmäßig einen oder mehrere Tage im Monat Zeit für Ihre Belange?

Oder werden Sie selbst von einem Familienmitglied gepflegt, das wegen Krankheit oder aus anderen Gründen für einen gewissen Zeitraum ausfällt?

Keine Sorge: Wir springen jederzeit ein und übernehmen als professioneller Pflegedienst gern die Pflege oder hauswirtschaftliche Verrichtung in dieser Zeit.

Die Pflegeversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten der Ersatzpflege bis zur Höhe von 1.612,00 € für bis zu 42 Tage im Jahr. Zusätzlich können 50 % des Kurzzeitpflegeanspruchs (bis zu 806 EUR) auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Pflegebedürftige vor der Verhinderungspflege mindestens sechs Monate im häuslichen Bereich gepflegt wurde.