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Beiträge und Leistungen der Pflegekassen

Jede pflegeversicherte Person kann frei entscheiden, welche Leistungen der Pflegekassen sie im Pflegefall in Anspruch nehmen möchte. Folgende Leistungen stehen dabei zur Auswahl:

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden von Pflegediensten wie unserem erbracht, die im Bedarfsfall mit Ihrer Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abschließen. Je nach Pflegegrad erhalten Sie dann monatliche Sachleistungen im Wert von:

  • 0,- € für Pflegegrad 1
  • 724,- € für Pflegegrad 2
  • 1.363,- € für Pflegegrad 3
  • 1.693,- € für Pflegegrad 4
  • 2.095,- € für Pflegegrad 5

Wurde bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad bewilligt, übernehmen wir die Pflege und Versorgung in Ihrem Haushalt. Dazu ist vorab ein Hausbesuch erforderlich, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln, die Auswahl der konkreten Pflegeleistungen vorzunehmen und eine Pflegeplanung zu erstellen. Dies tun wir in engem Kontakt mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt.

Pflegegeld

Sie erhalten von der Pflegekasse Pflegegeld, wenn Sie die Pflege selbst organisieren oder als Angehöriger selbst übernehmen. Auch in diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Pflegegeldes vom jeweiligen Pflegegrad ab:

  • 0,- € für Pflegegrad 1
  • 316,- € für Pflegegrad 2
  • 545,- € für Pflegegrad 3
  • 728,- € für Pflegegrad 4
  • 901,- € für Pflegegrad 5

Sollten Sie sich für diese Variante entscheiden, bieten wir Ihnen in diesem Rahmen folgende Leistungen an:

  • einen Pflegeeinsatz im halben Jahr bei Pflegegrad 1 bis 3
  • einen Pflegeeinsatz im Vierteljahr bei Pflegegrad 4 bis 5

Die Pflegeinsätze umfassen dabei jeweils eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit zur Sicherung der Pflegequalität, die Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung sowie die Mitteilung an die Pflegekassen. Die Kosten für die Pflegeeinsätze werden von den Pflegekassen übernommen.

Kombinationsleistungen

Nehmen Sie als zu pflegende Person oder als pflegender Angehöriger nur teilweise Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch, erhalten Sie von den Pflegekassen anteiliges Pflegegeld.