brandLogo

Kostenübernahme und Zuschüsse vom Sozialamt

Grundlage für die Kostenübernahme von Pflegeleistungen ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII). Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen laut SGB XII, trägt das Sozialamt die Kosten für die von uns erbrachten Leistungen.

Je nach Bedarf und Anspruch trägt das Sozialamt dabei sowohl die kompletten Kosten oder gewährt Zuschüsse zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Gern überprüfen wir auch in Ihrem Fall die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Sozialamt und helfen Ihnen bei der Antragstellung.